Schnelltherapie gegen Infekte
Seit Wochen erkältet? Wie gerädert durch den ewigen Husten, Schnupfen, Halsweh? Beim Arzt hört man immer wieder Virusinfekt, kein Antibiotikum nötig. Die Hausmittel helfen alle nicht so richtig?
In der westlichen Schulmedizin wird der "grippale Infekt" als Lappalie belächelt und die medikamentöse Behandlung von den Krankenkassen mit der Begründung, es handle sich um "banale Erkrankungen", nicht mehr erstattet. Wenn man ehrlich ist, hat unsere Schulmedizin bis heute außer zweifelhaften Schleimlösern und betäubenden Schmerzmitteln keine Behandlungsmöglichkeit für solche Virusinfekte gefunden. Dennoch geht es vielen Menschen gerade in den Wintermonaten mit ihrem Infekt richtig schlecht und sie bekommen einen solchen Infekt nach dem anderen, verbrauchen große Mengen "Erkältungsmitteln" (was vielleicht auch im Interesse einer die Gesundheitspolitik beeinflussenden Pharmaindustrie ist?) und sind für viele Tage nicht arbeitsfähig.
Ganz anders sehen andere Kulturen solche Infekte. In der chinesischen und vielen anderen Medizinkulturen gilt auch ein Mensch mit "banalem Virusinfekt" als krank und behandlungsbedürftig.
Durch wenige Behandlungen mit Methoden aus der Akupunktur und der Komplexhomöopathie, aber auch Methoden aus unserem Kulturkreis (z.B. Eigenbluttherapie) und die richtige Anwendung altbewährter Hausmittel läßt sich zum Beispiel ein überfordertes Immunsystem rasch wieder ins Gleichgewicht bringen und all die lästigen Infektsymptome verschwinden. Und sie verschwinden nicht weil der Hustenreflex chemisch blockiert, das Schmerzzentrum betäubt oder die Durchblutung der Nasenchleimhaut künstlich mit Nasentropfen gedrosselt wurde - die Symptome verschwinden durch o.g. weltmedizinische Methoden, weil man einfach gesund wird.
Ich bevorzuge deshalb solche ganzheitlichen, weltmedizinischen Behandlungen und halte es für skandalös, daß solche effektiven Therapieansätze in unserem Gesundheitswesen belächelt und den Menschen, die sie nicht privat bezahlen können, vorenthalten werden.
Wir behandeln chronische und...
...immer wieder auftretende Infekte, aber auch die einmalige Erkältung, "die einfach nervt" auf Wunsch mit ganzheitlichen Methoden (Akupunktur, Komplexhömöopathie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie u.a.).
Eine solche Behandlung erfolgt immer nach schulmedizinischer Untersuchung und Ausschluß einer mit Antibitika oder andersweitig schulmedizinisch zu behandelnder Erkrankung.
Je nach Symptomen, Entstehung und bisherigem Verlauf wird Ihr persönliches Behandlungskonzept erstellt. Es werden Akupunkturpunkte an Kopf und Körper evt. auch im Ohr mit Nadel, Laser oder der Injektion von hömöopathischen Komplexmitteln behandelt. Manchmal reicht auch eine spezielle Massagetechnik an entsprechenden Punkten aus. Ggf. wird eine Spritze mit einer Mischung bewährter homöopathischer Mittel in den Gesäßmuskel verabreicht. Manchmal ist ergänzend auch die Eigenbluttherapie sinnvoll. Dabei wird eine geringe Menge Blut aus einer Armvene entnommen und nach Mischung mit homöopathischen Arzneien in den Gesäßmuskel zurückinjeziert. Dazu bekommen sie Tipps zu Hausmitteln, Eigenbehandlung mit Akupressur oder QiGong-Übungen.
Bei akuten Erkrankungen genügen oft zwei bis drei Behandlugen im Abstand von etwa drei Tagen bis man gesund ist. Einigen Patienten geht es schon nach einer Behandlung deutlich besser.
Nach Standesrecht ist es mir leider verboten, hier einen Pauschalpreis für die Behandlung zu nennen. Es wird wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen direkt abgerechnet. (Ein allgemeiner Hinweis sei mir erlaubt: In der GOÄ finden Sie unter der Abrechnungsziffer 269a die Leistung "Akupunktur..." . Bei Anwendung eines Faktors von 1,887 ergibt sich z. B. ein Preis von 22,00 Euro pro Behandlungsitzung.) Eine Erstattung oder Teilerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Privatversicherte sollten sich bei Ihrer Kasse vor der Behandlung nach der Erstattung erkundigen.
Fragen Sie uns nach unseren individuellen Gesundheitsleistungen!
Hinweis
Die hier aufgeführten Leistungen zählen in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat mit Ihnen abgerechnet werden.
Letzte Änderung am Freitag, 25. Mai 2012.
